Cannabis & Führerschein – Aktuelle Regeln 2026
Seit dem Cannabisgesetz (CanG) vom April 2024 gelten neue THC-Grenzwerte im Straßenverkehr. Hier erfahren Sie, was Cannabis-Patienten und Privatpersonen wissen müssen.
Fakten auf einen Blick
THC-Grenzwert
3,5 ng/ml im Blutserum
Gesetzliche Basis
§ 24a StVG (seit 22.08.2024)
Bußgeld
500 EUR + 1 Monat Fahrverbot
Cannabis-Patienten
Sonderregelung mit Rezept
Mischkonsum (Alkohol)
Absolutes Verbot
Fahranfänger
Null-Toleranz bis Probezeit-Ende
Neue THC-Grenzwerte seit 2024
Mit dem Cannabisgesetz (CanG) wurde der THC-Grenzwert im Straßenverkehr grundlegend neu geregelt. Seit dem 22. August 2024 gilt ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum – vergleichbar mit der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol.
Bisheriger Grenzwert
Der alte analytische Grenzwert lag bei 1,0 ng/ml THC im Blutserum. Dieser Wert konnte bereits durch Konsum am Vortag überschritten werden. Die Expertenkommission unter Leitung von Prof. Dr. Auwärter empfahl die Anhebung auf 3,5 ng/ml, da dieser Wert eine aktuelle Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit besser abbildet.
Aktueller Grenzwert (seit 22.08.2024)
Der neue Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum wurde in § 24a Abs. 1a StVG verankert. Wer diesen Wert überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit – unabhängig davon, ob die Fahrfähigkeit tatsächlich beeinträchtigt war.
Konsequenzen bei Verstoß
Erstverstoß: 500 EUR Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot. Zweitverstoß: 1.000 EUR und 3 Monate Fahrverbot. Drittverstoß: 1.500 EUR und 3 Monate Fahrverbot. Bei Unfällen oder Ausfallerscheinungen greifen strafrechtliche Regelungen (§ 316 StGB).
Sonderregeln für Cannabis-Patienten
Patienten mit einer ärztlichen Verordnung für medizinisches Cannabis unterliegen besonderen Regelungen.
Patientenprivileg
Cannabis-Patienten mit gültiger ärztlicher Verordnung sind vom THC-Grenzwert (3,5 ng/ml) ausgenommen. Sie dürfen am Straßenverkehr teilnehmen, solange ihre Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist – analog zur Regelung bei anderen Medikamenten (z.B. Opioiden).
Voraussetzungen
Die Fahrtüchtigkeit muss gewährleistet sein (keine Benommenheit, verlangsamte Reaktionen o.ä.). Das ärztliche Rezept oder eine Bescheinigung sollte mitgeführt werden. Die Dosierung muss stabil eingestellt sein. Der Arzt sollte bestätigt haben, dass Autofahren aus medizinischer Sicht vertretbar ist.
Grenzen des Privilegs
Das Patientenprivileg gilt nicht bei erkennbaren Ausfallerscheinungen (Fahruntüchtigkeit nach § 316 StGB), nicht bei eigenmächtiger Dosiserhöhung über die Verordnung hinaus, nicht bei zusätzlichem Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln.
MPU bei Cannabis
Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird in bestimmten Fällen angeordnet.
Wann droht eine MPU?
Bei Fahrten unter Cannabis-Einfluss mit Ausfallerscheinungen (Verdacht auf Fahruntüchtigkeit nach § 316 StGB), bei wiederholten Verstößen gegen den THC-Grenzwert, wenn der Verdacht auf regelmäßigen missbräuchlichen Konsum besteht, oder wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung hat.
MPU und Cannabis-Patienten
Patienten mit einer stabilen Cannabis-Medikation haben bei einer MPU in der Regel gute Aussichten, wenn sie die ärztliche Verordnung nachweisen können, eine stabile Dosierung dokumentiert ist, keine Hinweise auf missbräuchlichen Konsum vorliegen, und ein verkehrsmedizinisches Gutachten die Fahrtauglichkeit bestätigt.
Kosten und Dauer
Eine Cannabis-bezogene MPU kostet je nach Fragestellung zwischen 350 und 750 EUR. Die Untersuchung umfasst ein ärztliches Gespräch, ein psychologisches Gespräch und ggf. eine Urinuntersuchung (Abstinenznachweis bei nicht-medizinischem Konsum).
Wichtige Hinweise
- Mischkonsum verboten: Wer Cannabis konsumiert und gleichzeitig Alkohol trinkt (auch unter 0,5 Promille), begeht eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 1.000 EUR.
- Fahranfänger-Nulltoleranz: In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt eine absolute Null-Toleranz für THC am Steuer – auch unter 3,5 ng/ml.
- Mitführen von Nachweis: Cannabis-Patienten sollten stets Rezept oder Patientenausweis mitführen. Ohne Nachweis wird zunächst wie ein Regelverstoß behandelt.
- Versicherungsschutz: Bei einem Unfall unter Cannabis-Einfluss kann die Kfz-Versicherung Regressforderungen stellen, auch wenn der Grenzwert eingehalten wurde.
Häufig gestellte Fragen
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