Kostenerstattung
Rückzahlung von Gesundheitsausgaben durch die Versicherung.
Ausführliche Erklärung
Bei der Kostenerstattung zahlt der Patient zunächst selbst und erhält die Kosten anschließend von seiner Versicherung erstattet. In der GKV ist dies auf Antrag möglich, in der PKV der Regelfall. Für telemedizinische Leistungen gelten die gleichen Erstattungsregeln wie für Präsenzbehandlungen.
Verwandte Begriffe
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