Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Pflichtversicherung für den Großteil der Bevölkerung.
Ausführliche Erklärung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer unter der Versicherungspflichtgrenze und andere Personengruppen. Sie wird durch einkommensabhängige Beiträge finanziert. Telemedizinische Leistungen wie Videosprechstunden werden von der GKV übernommen.
Quellen & Referenzen
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
Verwandte Begriffe
Haben Sie Fragen?
Unsere Ärzte stehen Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung.