Mit der Verabschiedung der neuen Cannabis Verordnung in Baden-Württemberg stehen Patienten und Verbraucher vor erheblichen Veränderungen. Die Verordnung, die am 1. April 2024 in Kraft trat, ermöglicht die medizinische Nutzung von Cannabis unter strengen Voraussetzungen und mit einem klar definierten Genehmigungsprozess. Ab dem 1. Juli 2024 können Anträge für den Betrieb von Cannabis-Anbauvereinigungen beim Regierungspräsidium Freiburg gestellt werden, während das Regierungspräsidium Tübingen die landesweite Überwachung übernimmt. Dies markiert einen bedeutenden Schritt in der Cannabis Gesetzgebung des Landes, insbesondere im Hinblick auf den medizinischen Cannabisgebrauch.
Das Bundesgesundheitsministerium schätzt die ursprünglich bundesweit anstrebenden 3,000 Anbauvereinigungen, von denen etwa 390 in Baden-Württemberg erwartet werden, mit jährlich circa 20 Neuanträgen. Voraussetzung für den Betrieb solcher Vereinigungen sind hohe Anforderungen an den Kinder- und Jugendschutz sowie an die Bedingungen des Anbaus und der Abgabe von Cannabis.
Wichtige Erkenntnisse
- Das Konsumcannabisgesetz in Baden-Württemberg trat am 1. April 2024 in Kraft.
- Ab dem 1. Juli 2024 können Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen beim Regierungspräsidium Freiburg gestellt werden.
- Das Regierungspräsidium Tübingen übernimmt die landesweite Überwachung der Anbauvereinigungen.
- Strenge Anforderungen an den Kinder- und Jugendschutz sowie die Bedingungen des Anbaus und der Abgabe von Cannabis.
- Erwartete Anzahl von Erlaubnisanträgen in Baden-Württemberg im dreistelligen Bereich.
Einleitung zur Cannabis Verordnung in Baden-Württemberg
Die Verordnung von medizinischem Cannabis in Baden-Württemberg hat seit ihrer Einführung im März 2017 zahlreiche Veränderungen erfahren. Patienten können unter bestimmten Vorgaben Zugang zu Medizinalhanf erhalten, wobei die rechtlichen Rahmenbedingungen klar geregelt sind. Krankenkassen übernehmen im Regelfall die Therapie, wobei sie eine Bearbeitungsdauer von zwei Wochen einhalten müssen – in bestimmten Fällen wie gutachterlichen Stellungnahmen verlängert sich diese Frist auf vier Wochen.
Diese Einleitung bietet einen umfassenden Überblick über die Thematik und gibt Einblicke in die Möglichkeiten und Einschränkungen, die das neue Cannabisgesetz mit sich bringt. Ab dem 1. April 2024 wird medizinisches Cannabis per elektronischem Rezept verschrieben, was die Prozedere weiter vereinfachen soll. Die rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen ständigen Anpassungen, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten und den Bedürfnissen der Patienten gerecht zu werden.
Aktuell sind zwei Cannabisarzneimittel in Deutschland zugelassen: Sativex® und Canemes®. Für die Verschreibung von Nabilon und anderen Substanzen wie Dronabinol gelten spezifische Anforderungen, die im Cannabisgesetz festgehalten sind. Weitere Regelungen umfassen die Monographien und standardisierten Rezepturvorschriften, die die verschiedenen Cannabisprodukte abdecken.
Die Krankenkassen haben sich darauf einzustellen, dass sie eine Genehmigung der ersten Verordnung von medizinischem Cannabis nur in Ausnahmefällen ablehnen können. Dabei beachten sie auch die Begutachtungsanleitung, die am 18. September 2023 vom Medizinischen Dienst Bund verkündet wurde und ab April 2024 zur Anwendung kommt. Diese Richtlinie stellt sicher, dass nur Patienten mit einer schwerwiegenden Krankheit, die ihre Lebensqualität über mindestens sechs Monate massiv beeinträchtigt, medizinisches Cannabis erhalten können.
Mit dem neuen Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen, in Kraft seit dem 27. Juli 2023, wird sichergestellt, dass die Versorgung mit patentfreien Medikamenten, einschließlich Medizinalhanf, kontinuierlich gewährleistet ist. Dies unterstreicht die Bedeutung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die in Baden-Württemberg und bundesweit gelten.
Rechtliche Bestimmungen zur Cannabis Verordnung
Die rechtlichen Bestimmungen zur Cannabisverordnung stehen im Mittelpunkt der Regulierung des Cannabiskonsums in Baden-Württemberg. Diese Regelungen wurden geschaffen, um den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis sicherzustellen und die öffentlichen und gesundheitlichen Interessen zu schützen.
Genehmigungsprozess
Der Genehmigungsprozess ist ein zentraler Aspekt der Cannabis Regelungen. Vertragsärzte dürfen Cannabis nur unter bestimmten Bedingungen verschreiben, und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen können Anspruch auf Cannabisprodukte haben. Vor der Erstverschreibung eines Patienten ist jedoch eine Genehmigung durch die Krankenkasse nötig. Hierfür muss ein ausführlicher Arztfragebogen vorgelegt werden. In spezialisierten ambulanten Palliativversorgungen ist keine Genehmigung erforderlich. Ärzte müssen zudem wirtschaftlich agieren und gegebenenfalls einen neuen Genehmigungsantrag stellen.
Erforderliche Dokumentation
Die Dokumentation spielt eine wichtige Rolle in der Cannabisverordnung. Ärzte müssen sorgfältig alle relevanten Informationen dokumentieren, um die richtige Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Dazu gehören medizinische Berichte, Antragsunterlagen und der Austausch mit Krankenkassen. Eine gründliche Dokumentation ist entscheidend, um die Rechtliche Bestimmungen einzuhalten und eine transparente Nachverfolgung aller Genehmigungsprozesse zu gewährleisten.
THC-Grenzwert | Maßnahmen |
---|---|
1,0 Nanogramm | Geldbuße von bis zu 3.000 Euro, bis zu drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg |
3,5 Nanogramm | Konservativer Ansatz, vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille |
Diese gesetzlichen Regelungen sind notwendig, um den Cannabiskonsum zu kontrollieren und sicherzustellen, dass er verantwortungsvoll erfolgt. Die Dokumentation und der sorgfältige Genehmigungsprozess tragen dazu bei, dass diese Ziele erreicht werden und die öffentliche Sicherheit erhalten bleibt.
Medizinische Nutzung von Cannabis
Die medizinische Nutzung von Cannabis nimmt in Deutschland stetig zu, und dies gilt auch für Baden-Württemberg. In diesem Bundesland sind bereits vier Cannabis Therapiecenter tätig, während bundesweit 18 solcher Einrichtungen existieren. Trotz dieser positiven Entwicklung verschreiben lediglich circa zwei Prozent der Ärzte in Deutschland medizinisches Cannabis. Die Deutsche Schmerzgesellschaft schätzt, dass etwa 50% der Schmerzpatienten, die von einer Cannabisbehandlung profitieren könnten, diese nicht erhalten.
Indikationen und Anwendungsbereiche
Medizinisches Cannabis kann aufgrund verschiedener Indikationen wie chronischer Schmerzen, Spastik oder Anorexie/Wasting verschrieben werden. Zu den behandelten Symptomen gehören auch Übelkeit und Erbrechen, insbesondere bei Krebspatienten während einer Chemotherapie. Die Wirkstoffe Dronabinol und Nabilon spielen in der medizinischen Praxis eine bedeutende Rolle. Diese Substanzen sind strengeren Suchtpräventionsrichtlinien unterworfen, insbesondere bei der Nutzung von nabilonhaltigen Medikamenten. Weitere Anwendungsbereiche umfassen nervenbedingte Schmerzen und die Steigerung des Appetits bei Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen.
Verschreibungsfähigkeit und Voraussetzungen
Die Verschreibung von Cannabis erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen. Eine wesentliche Bedingung ist, dass Standardtherapien entweder nicht verfügbar sind oder nach Einschätzung des Vertragsarztes nicht geeignet sind. Seit der Legalisierung werden cannabinoidhaltige Rezepte vermehrt ausgestellt; seit der Zulassung wurden über 880.000 Verschreibung Cannabis von den gesetzlichen Krankenkassen erfasst. Allein im Jahr 2018 wurden demgegenüber 16,5 Millionen Opioid-Verschreibungen registriert, was den Bedarf und Potenzial von Cannabis in der Schmerztherapie unterstreicht.
Indikationen | Behandelte Symptome | Wirkstoffe |
---|---|---|
Chronische Schmerzen | Nervenschmerzen, Appetitverlust | Dronabinol, Nabilon |
Spastik | Krämpfe, Muskelsteifheit | Dronabinol |
Anorexie/Wasting | Gewichtsverlust, Appetitmangel | Nabilon |
Landesrechtliche Regelungen in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg werden die Cannabis Gesetze maßgeblich durch landesrechtliche Regelungen geprägt, die von der Bundesregierung festgelegten Rahmenbedingungen ergänzen. Diese landesrechtlichen Regelungen berücksichtigen vielfältige regionale Unterschiede, die sich auf die Umsetzung der Cannabisgesetze auswirken. Anpassungen sind notwendig, um eine kohärente und rechtskonforme Anwendung der Vorschriften sicherzustellen.
Regionale Unterschiede und Anpassungen
In den verschiedenen Regionen Baden-Württembergs gibt es deutliche Unterschiede im Hinblick auf die Anwendung der Cannabis Gesetze. Diese regionale Unterschiede beeinflussen, wie die landesrechtlichen Regelungen integriert und umgesetzt werden. So kann es zum Beispiel in einem Regierungsbezirk spezifische Anpassungen geben, die darauf abzielen, lokale Bedürfnisse und besondere Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Ein anschauliches Beispiel bietet die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg. Urteile wie VGH Baden-Württemberg, 02.06.2021 – 1 S 1692/21 oder VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 – 1 S 321/21 verdeutlichen, wie regionale Feinheiten in der Judikatur berücksichtigt wurden.
Eine strukturierte Betrachtung der regionalen Besonderheiten ist unentbehrlich für eine gezielte Anpassung und optimale Anwendung der Cannabisgesetze. Folgende Tabelle stellt einige wesentliche regionale Unterschiede und die notwendigen Anpassungen dar:
Region | Unterschiede | Anpassungen |
---|---|---|
Stuttgart | Striktere Auflagen für Anbau | Zusätzliche Genehmigungen erforderlich |
Karlsruhe | Erhöhte Bedarf an medizinischem Cannabis | Erweiterung der Ausgabestellen |
Ulm | Spezifische Verordnung zum Konsum | Angepasste öffentliche Aufklärungskampagnen |
Mannheim | Intensivere Überwachungsmaßnahmen | Verstärkte Kontrollinstanzen |
Abschließend ist zu betonen, dass die Realisierbarkeit und Effektivität der landesrechtlichen Regelungen in Baden-Württemberg stark von der sorgfältigen Berücksichtigung und Anpassung an die regionalen Unterschiede abhängt. Dies unterstreicht die Wichtigkeit einer flexiblen und zugleich strikten Herangehensweise im Umgang mit den Cannabisgesetzen.
Gesetzliche Vorgaben und ihre Umsetzung
Am 1. April 2024 trat das neue Cannabisgesetz in Kraft, das die gesetzlichen Vorgaben für Cannabis in Baden-Württemberg festlegt. Ein wesentlicher Punkt des Gesetzes ist die Einhaltung der Richtlinien und die Regelumsetzung. Ab dem 1. Juli 2024 müssen die Bundesländer jeweils eine Zuständigkeitsverordnung erstellen, um die gesetzliche Einhaltung sicherzustellen.
Richtlinien und Regelungen
Die Richtlinien umfassen verschiedene Kapitel, darunter Allgemeine Vorschriften, Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz, privater Eigenanbau und Gemeinschaftlicher Eigenanbau. So umfasst das Gesetz Kapitel wie Anbau von Nutzhanf, Zuständigkeiten, Straf- und Bußgeldvorschriften sowie die Evaluation des Gesetzes. Die Regelumsetzung macht bestimmte Vorgaben zur Verschreibungspraxis und Dosierung sowie zur Beachtung der Wirtschaftlichkeit der Therapie. Genehmigungsanträge für Änderungen im bestehenden genehmigten Rahmen sind ein zentraler Bestandteil der Richtlinien.
Konsumschutzmaßnahmen
Auch der Konsumschutz wird durch das Gesetz intensiv geregelt. Um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten, sieht das Gesetz Maßnahmen wie Eigenanbau und Anbauvereinigungen vor, die einen Konsumschutz gewährleisten sollen. Die erste Antragseinreichung zur Erlaubniserteilung kann ab dem 1. Juli 2024 erfolgen, und es wird erwartet, dass rund 3000 Anbauvereinigungen Teil dieses Prozesses sein werden, wobei maximal 500 Mitglieder pro Vereinigung erlaubt sind. Der THC-Grenzwert im Straßenverkehr und die besonderen Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind wesentliche Komponenten der Gesetzlichen Vorgaben und Regelumsetzung.
Gesetzliche Vorgaben | Umsetzung |
---|---|
Gesetz vom 27. März 2024 | Ab 1. April 2024 mit Ausnahmen |
Konsumschutzmaßnahmen | Eigenanbau und Anbauvereinigungen |
Zuständigkeitsverordnungen | Ab 1. Juli 2024 |
Gesundheitspolitische Maßnahmen und Wirkungen
Gesundheitspolitische Maßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Gesundheitsstrategie. Die Ziele dieser Maßnahmen sind vielfältig und beinhalten unter anderem die Werbebegrenzung, Regulierung des Zugangs und die Einführung von Präventionsprogrammen. Durch eine umfangreiche Aufklärung soll das Bewusstsein der Bevölkerung für die Risiken und Nebenwirkungen des Cannabiskonsums geschärft werden.
Prävention und Aufklärung
Prävention und Aufklärung sind zentrale Elemente der gesundheitspolitischen Maßnahmen. Diese Initiativen zielen darauf ab, insbesondere junge Menschen über die potenziellen Gefahren des Cannabiskonsums zu informieren und somit präventive Maßnahmen zu fördern. Die Gesundheitspolitische Maßnahmen beinhalten zudem die Umsetzung der Cannabisverordnung, welche klare Richtlinien für den medizinischen und regulierten Freizeitkonsum setzt.
- Prävention: Erstellen und Umsetzen von Programmen zur Reduktion des Drogengebrauchs.
- Aufklärung: Durchführung von Kampagnen zur Bewusstseinsschärfung bezüglich der Risiken und Wirkungen von Cannabis.
Die Gesundheitsbehörden arbeiten kontinuierlich daran, durch gezielte Prävention und umfassende Aufklärung den Cannabiskonsum zu kontrollieren und zu regulieren. Hierbei spielen Schulen, Gemeinden und Gesundheitsorganisationen eine zentrale Rolle, um sicherzustellen, dass die Bevölkerung gut informiert ist.
Projekt | Förderungskennzeichen |
---|---|
Künstliche Intelligenz zur personalisierten Medizin bei Depressionen | ZMI5-2522FSB900 |
Risikobeurteilung und Charakterisierung neuartiger N-Nitrosamine | EMA/2020/46/L1.02 |
Die Umsetzung der gesundheitspolitischen Maßnahmen erfordert auch kontinuierliche Überwachung und Anpassungen, um ihre Effektivität zu gewährleisten. Gesundheitsreferenten und Entscheidungsträger sind in ständiger Kommunikation, um auf Veränderungen im Konsumverhalten und auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu reagieren.
Prozess zur Genehmigung der Cannabisverschreibung
Der Prozess zur Genehmigung der Cannabisverschreibung in Baden-Württemberg ist strukturiert und erfordert sowohl ärztliche Expertise als auch die Einbeziehung der Krankenkasse. Hier sind die wesentlichen Schritte und wichtigen Ansprechpartner, die bei der Beantragung berücksichtigt werden sollten.
Schritte zur Beantragung
Der Beantragungsprozess für die Genehmigung der Cannabisverschreibung umfasst mehrere Schritte:
- Erstellung einer ärztlichen Stellungnahme, die die Notwendigkeit der Cannabistherapie erläutert.
- Ausfüllen des Antragsformulars durch den behandelnden Arzt oder die Ärztin.
- Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der zuständigen Krankenkasse.
In Baden-Württemberg sind lediglich 1,97% der Praxen im ersten Quartal 2017 über das Verschreibungsvolumen hinausgegangen, was eine deutliche Reduzierung im Vergleich zu den Vorjahren darstellt. Dank Einführung von Biosimilars konnten zusätzliche Kosten eingespart werden, was den gesamten Aufwand für Cannabisprodukte positiv beeinflusst.
Wichtige Ansprechpartner
Zu den zentralen Ansprechpartner gehören:
- Regierungspräsidium Freiburg
- Regierungspräsidium Tübingen
Diese Behörden sind für die Erteilung der Erlaubnis und die Überwachung des Genehmigungsprozesses zuständig. Zudem spielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine wesentliche Rolle bei der Festlegung der Facharztbezeichnungen, die zur Verschreibung von Cannabisprodukten ohne vorherige Genehmigung der Krankenkassen berechtigen.
Die Implementierung dieser Richtlinien durch den G-BA hat den administrativen Aufwand erheblich reduziert, wodurch Hausärzte und Fachärzte effizienter auf die Bedürfnisse der Patienten eingehen können. Insbesondere in der Palliativversorgung und bei Patienten mit Multipler Sklerose ist die Rolle des Hausarztes entscheidend.
Cannabisverordnung Baden Würtemberg
Die Cannabisverordnung in Baden-Württemberg markiert einen bedeutenden Fortschritt sowohl in der medizinischen als auch in der gesellschaftlichen Nutzung von Cannabis. Seit Ostermontag ist der Konsum von Cannabis an öffentlichen Orten unter bestimmten Bedingungen erlaubt, jedoch gelten innerhalb von 100 Metern um Schulen, Kindertagesstätten und Jugendzentren strenge Verbote.
Für Personen über 18 Jahren ist es in Baden-Württemberg legal, bis zu 50 Gramm Cannabis zu Hause zu besitzen, während die Obergrenze für den öffentlichen Besitz auf 25 Gramm festgelegt ist, ausschließlich für den Eigengebrauch. Ab Juli wird auch der private Anbau von bis zu drei Pflanzen erlaubt. Zudem dürfen Cannabis Clubs bis zu 500 Mitglieder haben, die gemeinsam anbauen können. Verletzungen dieser Bestimmungen können jedoch empfindliche Strafen bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen.
Ein zentraler Aspekt der Cannabisgesetzgebung ist die Entlastung der Justiz. Die aktuelle Gesetzgebung würde zu einem erheblichen Mehraufwand für Staatsanwaltschaften und Gerichte führen, mit etwa 25.000 Fällen, die manuell überprüft werden müssten. Um diesem entgegenzuwirken, wurden spezifische Änderungen vorgeschlagen, um die zusätzliche Belastung für das Justizsystem zu reduzieren.
Besonders betroffen von der neuen Gesetzgebung sind Jugendliche, da wichtige ermittlungstechnische Maßnahmen zur Bekämpfung organisierter Aktivitäten und des Cannabishandels eingeschränkt werden könnten. Daher schlägt Baden-Württemberg neun Änderungsvorschläge vor, die im Bundesrat überprüft werden müssen, um die bestehenden ermittlungstechnischen Fähigkeiten aufrechtzuerhalten.
Medizinisch verschreibfähiges Cannabis unterliegt seit dem 1. April nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz. Ärzte können nun Cannabis zu medizinischen Zwecken auf einem normalen Rezept verordnen, was die Versorgung von Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen vereinfacht. Die gesetzlichen Änderungen ermöglichen eine kostendeckende Übernahme der Therapiekosten durch die Krankenkassen und sichern so den Zugang zu dringend benötigten Cannabisarzneimitteln in Baden-Württemberg.
Änderungsvorschlag | Beschreibung | Auswirkung |
---|---|---|
Reduktion der Prüfungslast | Manuelle Überprüfung von 25,000 Fällen vermeiden | Entlastung der Justiz |
Anpassung der Strafprozessordnung | Ermittlungstechnische Maßnahmen verbessern | Effektivere Verbrechensbekämpfung |
Schutz von Minderjährigen | Strengere Kontrollen und Sanktionen | Jugendschutz gewährleistet |
Stand der Gesetzgebung in Baden-Württemberg
Die Gesetzgebung in Baden-Württemberg erfährt derzeit signifikante Änderungen. Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) am 26. Juni 2024 wurde der private Cannabisanbau für Erwachsene zur persönlichen Nutzung und der nicht-kommerzielle Anbau in Vereinen legalisiert. Bereits am 1. April 2024 trat das Gesetz zur kontrollierten Nutzung von Cannabis und anderen Bestimmungen in Kraft, nachdem es am 27. März 2024 erlassen wurde.
Aktuelle Änderungen
Die aktuelle Änderungen bringen erhebliche Anpassungen in der Gesetzgebung Baden-Württemberg mit sich. Beispielsweise wurde in der Stadt Überlingen der Konsum von Cannabis im gesamten Stadtgebiet verboten. Die ursprüngliche Polizei Umweltschutz-Verordnung aus dem Jahr 2006 soll bis 2026 durch eine neue Fassung ersetzt werden, um den Konsum von Cannabis umfassend zu regulieren.
Zukünftige Entwicklungen
Die zukünftige Entwicklungen im Bereich der Gesetzgebung Baden-Württemberg könnten weitergehende Regelungen und Anpassungen beinhalten. Verschiedene Interessengruppen, darunter der ADAC, die Bundesärztekammer, der Deutsche Hanfverband und weitere Organisationen haben durch ihre Beiträge und Feedback entscheidende Impulse für die künftigen Gesetzesänderungen gegeben. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Richtlinien weiterentwickeln und welchen Einfluss sie auf kommunale Bestimmungen haben werden.
- Verband Cannabis versorgenden Apotheken e. V.
- European Industrial Hemp Association
- Polizeigewerkschaften, pharmazeutische Verbände und landwirtschaftliche Organisationen wie der Deutsche Bauernverband e. V.
Organisation | Input zur Gesetzgebung |
---|---|
ADAC | PDF-Beiträge zu Cannabis-Regularien |
Bundesärztekammer | Feedback zu medizinischer Nutzung |
Deutscher Hanfverband | Statusberichte und Empfehlungen |
Landschaftspflegeverband Prignitz – Ruppiner Land e. V. | Regionale Umweltaspekte und Cannabisanbau |
LEAP Deutschland e. V. | Rechts- und Ordnungsperspektiven |
Regelungen zur Cannabisverschreibung
Die Cannabisverschreibung Regelungen in Baden-Württemberg sind streng definiert, um eine sichere und effektive Nutzung von medizinischem Cannabis zu gewährleisten. Diese beinhalten klare Vorgaben für Ärzte und stärken die Patientenrechte auf Zugang zu dieser Therapieoption.
Vorgaben für Ärzte
Ärzte in Baden-Württemberg müssen bei der Verschreibung von Cannabis bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehört, dass je Patient maximal 100 Gramm Cannabisblüten pro Monat verschrieben werden dürfen. Dies ist ein Teil der Ärzte Vorgaben, um Missbrauch zu vermeiden und eine sichere Dosierung zu gewährleisten.
Zusätzlich muss die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung gemäß § 31 Abs. 6 SGB V beantragt werden, wobei hierbei relevante Dokumente einzureichen sind. Ein Antrag auf Kostenübernahme hat eine Entscheidungsfrist von drei Wochen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie bei schweren Erkrankungen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr, wird die Kostenübernahme gewährt.
Patientenrecht
Unter den Cannabisverschreibung Regelungen haben Patienten in Baden-Württemberg das Recht auf Zugang zu medizinischem Cannabis, wenn andere Behandlungsmethoden nicht erfolgreich waren. Dies gilt insbesondere bei schwerwiegenden Erkrankungen wie Krebs, Epilepsie oder chronischen Schmerzen.
Das Patientenrecht wird gestärkt, indem die gesetzlichen Bestimmungen es den Patienten ermöglichen, einen Anspruch auf die Kostenübernahme zu erheben, sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Diese Erstattungsfähigkeit der Kosten ist ein signifikanter Aspekt, der den Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtert.
Zusammenfassend ist es essenziell, dass sowohl Ärzte Vorgaben einhalten als auch Patientenrechte respektiert werden, um eine effektive und gerechte Versorgung mit medizinischem Cannabis sicherzustellen.
Durchführung und Überwachung der Cannabisverordnung
Die Durchführung und Überwachung der Cannabisverordnung ist eine kritische Komponente für die Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Dies erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Akteure, darunter Behörden und medizinische Dienste, um eine effektive Durchführungskontrolle zu gewährleisten.
In der Ausgabe Februar 2018 von “Arzneiverordnung in der Praxis” Band 45, Heft 1, wurde die Bedeutung eines Peer-Review-Prozesses für die Artikel dieser Publikation hervorgehoben. Unter den geprüften Fachleuten befanden sich angesehene Persönlichkeiten wie Prof. Dr. Dieter Adam und Prof. Dr. Manfred Anlauf, deren Expertise einen hohen Standard der Überwachung der Cannabisverordnung sicherstellt.
Die Durchführungskontrolle umfasst mehrere Aspekte:
- Überprüfung der Verschreibungsfähigkeit und Indikationen für Cannabis.
- Dokumentation und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
- Überwachung der patientenbezogenen Einhaltung und Sicherheit.
Im Jahr 2016 belief sich die Gesundheitsausgabe in Deutschland auf durchschnittlich 4.330 EUR pro Einwohner, wobei der Beitrag zur Überwachung und Durchführungskontrolle integriert war. Diese Ausgaben wuchsen stetig, ein Hinweis auf die steigende Notwendigkeit einer robusten Regulierung und Kontrolle im Gesundheitswesen.
Zusätzlich zu den finanziellen Anforderungen gibt es eine Vielzahl von Fragestellungen, die zum Verständnis und zur Implementierung der Verordnung beitragen. So wurden beispielsweise von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) relevante Fragen eingereicht, die zur Klarstellung der gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen führten.
Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die Einflüsse und Beiträge zur Überwachung und Durchführungskontrolle der Cannabisverordnung in verschiedenen Sektoren:
Sektor | Beiträge zur Überwachung | Relevante Akteure |
---|---|---|
Gesundheitswesen | Sicherstellung der patientenbezogenen Sicherheit und Dosenüberwachung | Ärzte, Krankenhäuser |
Behörden | Regulatorische Kontrolle und Dokumentationsüberprüfung | Regierungsstellen, Gesundheitsämter |
Finanzwesen | Finanzierung und Budgetüberwachung | Krankenversicherungen, Regierung |
Durch eine umfassende und akkurate Überwachung der Cannabisverordnung und eine kontinuierliche Durchführungskontrolle kann die Effizienz und Effektivität dieser Regelungen gewährleistet werden.
Umgang mit Cannabis in der Öffentlichkeit
Der Umgang mit Cannabis in der Öffentlichkeit wird durch spezielle Regelungen und Vorschriften entsprechend den Landesgesetzen in Baden-Württemberg geregelt. Hierbei sind sowohl Konsumzonen als auch Veranstaltungsregelungen zu beachten, um den öffentlichen Frieden zu wahren und den Konsum in geordneten Bahnen zu halten.
Öffentliche Konsumzonen
In Baden-Württemberg sind Konsumzonen strikt definiert und reguliert, um sicherzustellen, dass der Konsum von Cannabis an geeigneten Orten stattfindet. Der Konsum in der Nähe von Kindereinrichtungen sowie in anderen sensiblen Bereichen ist streng untersagt. Bestimmte öffentliche Plätze können gemäß den örtlichen Verordnungen als Konsumzonen ausgewiesen werden, wo der Konsum unter festgelegten Bedingungen erlaubt ist.
Regelungen bei Veranstaltungen
Bezüglich der Veranstaltungsregelungen gibt es klare Vorschriften, die den Konsum von Cannabis bei öffentlichen Events betreffen. Bei großen Veranstaltungen wie Festivals oder Konzerten ist der Konsum von Cannabis in ausgewiesenen Bereichen erlaubt, vorausgesetzt, die Veranstalter haben entsprechende Genehmigungen eingeholt und es werden Alterskontrollen durchgeführt. Diese Maßnahmen dienen dazu, den Konsum zu überwachen und minderjährige Besucher zu schützen.
Eine Übersicht der relevanten gesetzlichen Vorgaben und Regelungen:
Kategorie | Regelung |
---|---|
Öffentliche Konsumzonen | Verbot in der Nähe von Kindereinrichtungen, Erlaubnis in ausgewiesenen Zonen |
Veranstaltungen | Genehmigungspflicht, Alterskontrollen, Konsum nur in bestimmten Bereichen |
Strafen bei Verstößen | Bußgelder bis zu 30.000 €, Freiheitsstrafen bis zu drei Jahre |
Konsummenge | Bis zu 25 Gramm für Personen über 18 Jahre |
Diese Regelungen tragen dazu bei, dass der Umgang mit Cannabis in der Öffentlichkeit geregelte und sichere Rahmenbedingungen erhält, wobei die Konsumzonen sowie spezifische Veranstaltungsregelungen maßgeblich zur Umsetzung beitragen.
Ärztliche Stellungnahmen und Gutachten
Ärztliche Stellungnahmen und medizinische Gutachten spielen eine wesentliche Rolle in der Bearbeitung und Genehmigung von Medizinal-Cannabis für Therapiezwecke. Die Erstellung dieser Dokumente erfolgt auf Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft und stellt sicher, dass alle rechtlichen und gesundheitlichen Anforderungen erfüllt werden.
Bei der Beurteilung der Fahreignung unter laufender Cannabis Therapie tragen ärztliche Gutachten signifikant zur Entscheidungsfindung bei. Ein Beispiel hierfür ist eine Blutprobe, die einen THC-Wert von 55 ng/ml und 195 ng/ml THC-COOH erbrachte. Ein solcher Wert übersteigt den Risikogrenzwert erheblich, was eine potenzielle Beeinträchtigung der Fahrsicherheit nahelegt.
Ein ärztliches Attest, dass am 21.11.2019 ausgestellt wurde, bestätigte jedoch, dass bei einer Person mit ADHS keine Einschränkungen beim Führen von Fahrzeugen durch die Cannabis Therapie vorlagen. Dies zeigte eindrucksvoll, wie differenziert ärztliche Stellungnahmen in individuellen Fällen ausfallen können.
Die Notwendigkeit präziser medizinischer Gutachten ist besonders offensichtlich in Fällen von durch Cannabis beeinflussten Verkehrsdelikten. So wurde am 02.05.2019 ein Fahrzeugführer mit einer THC-Blutkonzentration von 55 ng/ml erwischt, was zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führte. Das Landratsamt forderte daraufhin mehrfach ein ärztliches Gutachten an, welches jedoch ohne ausreichende Auseinandersetzung mit den festgestellten Tatsachen vorgelegt wurde.
Die Rolle der ärztlichen Stellungnahmen und medizinischen Gutachten ist maßgeblich, um die Verordnung und Überwachung der Cannabis Therapie zu gewährleisten. Ohne diese fundierten Beurteilungen könnten viele therapeutische Entscheidungen und deren rechtliche Absicherung nicht getroffen werden.
Zudem tragen diese Gutachten auch dazu bei, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, indem sie klare und zuverlässige Aussagen über die Fahreignung unter Cannabis-Einfluss liefern. Tatsächlich zeigte eine gründliche Untersuchung, dass vor allem hohe THC-Werte im Blut ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen können.
Cannabis-Anbauvereinigungen in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg können Cannabis-Anbauvereinigungen unter strengen Bedingungen agieren. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Anträge auf Anbaugenehmigungen bei den zuständigen Regierungspräsidien gestellt werden. Dies ist Teil einer umfassenden Strategie zur Regulierung und Überwachung des Cannabisanbaus und -konsums im gesamten Bundesland.
Regelungen und Anforderungen
Für die Gründung von Cannabis-Anbauvereinigungen gelten bestimmte Vorschriften. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betont die Notwendigkeit einer ausreichenden Menge legalen Cannabis, um den illegalen Markt zu bekämpfen. Anbauvereinigungen müssen zahlreiche Regelungen einhalten, darunter:
- Mitglieder dürfen maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat erhalten.
- Mitglieder müssen mindestens sechs Monate in Deutschland wohnhaft sein und eine dreimonatige Mitgliedschaft nachweisen.
- Einreichung detaillierter Informationen zu Anbauflächen, erwarteten Jahresmengen, Sicherheitsmaßnahmen und Schutzkonzepten für Gesundheit und Jugendliche.
- Anbauvereinigungen benötigen eine offizielle Genehmigung, für deren Beantragung eine Verarbeitungszeit von etwa drei Monaten eingeplant wird.
Überwachung und Kontrolle
Die Überwachung der Einhaltung der Anbauregelungen obliegt den entsprechenden Regierungspräsidien. Nationale Vereinbarungen sehen die Gründung von rund 1000 Anbauvereinen im ersten Jahr vor, mit einer Reduktion auf 500 Anbauvereine in den Folgejahren. Um groß angelegte Cannabisplantagen zu verhindern, wurden die Auflagen verschärft:
- Begrenzung der Anzahl der Anbauvereine pro Kopf in einem bestimmten Gebiet.
- Strenge Sicherheits- und Lagerungsanforderungen, insbesondere in Bezug auf den Abstand zu Bildungseinrichtungen.
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der Cannabisanbau kontrolliert und reguliert erfolgt, während die Sicherheit der Allgemeinheit gewahrt bleibt.
Regierung | Anforderung | Zuständigkeit |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Genehmigung durch Regierungspräsidium | Regierungspräsidium |
Bayern | Genehmigung durch zuständige Behörde | Landesbehörde Bayern |
Berlin | Genehmigung durch Bezirksamt | Bezirksamt Berlin |
Brandenburg | Genehmigung durch Landesbehörde | Landesbehörde Brandenburg |
Hamburg | Genehmigung durch Bezirksamt | Bezirksamt Hamburg |
Reaktionen und Kritik am neuen Cannabis-Gesetz
Die Reaktionen auf das neue Cannabis-Gesetz sind vielfältig und teils sehr kontrovers. Besonders politische Stimmen und die Bevölkerungsmeinung zeigen eine breite Spannweite an Meinungen und Ansichten.
Stimmen aus der Politik
Verschiedene Landesminister haben öffentlich ihre Bedenken gegenüber dem Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes (CanG) am 1. April geäußert und fordern einen Aufschub. So traten Justizminister Limbach aus Nordrhein-Westfalen und Justizsenatorin Gallina aus Hamburg dafür ein, eine Notbremse zu ziehen und mehr Zeit für die Umsetzung des Gesetzes zu gewinnen. Die Organisation LEAP Deutschland und die Wissenschaftler des Schildower Kreis kritisierten ebenfalls die geplante Umsetzung.
Eine weitere Verzögerung des CanG könnte zu anhaltender Verfolgung und Kriminalisierung von Konsumenten führen. Bei einer weiteren Verschleppung um ein halbes Jahr fielen bundesweit weitere 90.000 Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten an.
Meinungen aus der Bevölkerung
Die Bevölkerungsmeinung zum neuen Cannabis-Gesetz ist gespalten. Einerseits gibt es eine breite Zustimmung zur Entkriminalisierung des Cannabiskonsums, wie sie von der Neuen Richtervereinigung und dem 45. Strafverteidigertag gefordert wird. Andererseits bestehen erhebliche Bedenken bezüglich des Jugend- und Gesundheitsschutzes sowie der Suchtprävention.
Die Kritiken aus der Bevölkerung reichten von einer generellen Unterstützung der Entkriminalisierung bis hin zu Bedenken über mögliche negative Auswirkungen auf die Gesellschaft. Es besteht Sorge, dass eine verzögerte Umsetzung des CanG zu einer Dauerblockade im Vermittlungsausschuss bis in die nächste Legislaturperiode führen könnte.
Argument | Unterstützer | Gegner |
---|---|---|
Aufschub des Inkrafttretens | Landesminister, Justizminister Limbach, Justizsenatorin Gallina | Neue Richtervereinigung, Strafverteidigertag |
Entkriminalisierung des Cannabiskonsums | Bevölkerungsmeinung, Strafverteidigertag | Besorgte Bürger, Jugendschutz-Initiativen |
Bearbeitung von Genehmigungen | Ärzteverbände, Apotheken | Krankenkassen |
Fazit
Die Cannabis Verordnung in Baden-Württemberg stellt eine umfassende Gesetzgebung dar, die viele Aspekte von medizinischer Nutzung bis hin zu rechtlichen Vorgaben abdeckt. Wie dargelegt, reichen die THC-Gehalte in den weiblichen Cannabis-Blüten stark von 1% bis hin zu 20%. Ein bedeutender Anstieg bei der Verschreibung von Cannabis-Präparaten konnte verzeichnet werden: von 488 Rezepten im März auf 2210 im Juni. Diese Zahlen verdeutlichen eine wachsende Akzeptanz und Nutzung von Cannabis in medizinischen Kontexten.
Die rechtlichen und gesundheitspolitischen Maßnahmen, einschließlich der strikten Regelungen und der engen Überwachung, spielen eine entscheidende Rolle bei der sicheren und verantwortungsvollen Nutzung. Besonders bemerkenswert ist die Tatsache, dass Ärzte bei der Verordnung von Cannabis die genaue Sorte, das Verhältnis von THC- und CBD-Gehalt sowie die Applikationsform und Dosierung angeben müssen. Trotz der Evidenzlücken in bezug der Wirksamkeit, insbesondere bei chronischen Schmerzen und Tumorschmerzen, zeigt sich ein Trend zur gesteigerten Patientenzufriedenheit und besseren Schmerzbewältigung.
Die umfassenden Regelungen und Bußgeldkataloge, wie z.B. in Bayern und Baden-Württemberg, unterstreichen den ernsten Umgang mit Verstößen gegen das Cannabisgesetz. Die Bewilligungsquote von rund 75 Prozent sowie die Zustimmung der Ärzte zur Verordnung von Cannabinoiden heben die positive Resonanz innerhalb der Fachgemeinschaft hervor. Letztlich bietet diese Schlussbetrachtung Cannabisgesetz einen fundierten Überblick über die Implikationen und zukünftigen Entwicklungen der Cannabis Verordnung in Baden-Württemberg.
FAQ
Was ist die Cannabis Verordnung in Baden-Württemberg?
Was sind die rechtlichen Bestimmungen zur Cannabisverordnung?
Welche Indikationen und Anwendungsbereiche gibt es für medizinisches Cannabis?
Welche landesrechtlichen Regelungen gibt es in Baden-Württemberg?
Welche gesetzlichen Vorgaben und Konsumschutzmaßnahmen sind zu beachten?
Welche gesundheitspolitischen Maßnahmen gibt es zur Cannabis Prävention?
Wie läuft der Prozess zur Genehmigung einer Cannabisverschreibung ab?
Was sind die aktuellen Änderungen und zukünftigen Entwicklungen der Cannabisgesetzgebung?
Welche Vorgaben gelten für Ärzte bei der Cannabisverschreibung?
Wie wird die Cannabisverordnung überwacht?
Welche Regelungen gelten für den Umgang mit Cannabis in der Öffentlichkeit?
Welche Rolle spielen ärztliche Stellungnahmen und Gutachten?
Welche Regelungen und Anforderungen gibt es für Cannabis-Anbauvereinigungen?
Was sind die Reaktionen und Kritiken am neuen Cannabis-Gesetz?
Quellenverweise
- https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-regelt-zustaendigkeiten-fuer-umsetzung-des-cannabisgesetzes – Land regelt Zuständigkeiten für Umsetzung des Cannabisgesetzes
- https://www.kvbawue.de/pdf2679 – Cannabis_Informationen-zur-Verordnung_2024-05-24_NKK_RF_KR
- https://www.kbv.de/html/cannabis-verordnen.php – KBV – Cannabis verordnen
- https://md-bund.de/aktuell/aktuelle-meldungen/richtlinie-zur-begutachtung-von-cannabinoiden-ueberarbeitet.html – Richtlinie zur Begutachtung von Cannabinoiden überarbeitet
- https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-verkehr-100.html – Cannabis-Gesetz: Neuer Grenzwert für den Straßenverkehr
- https://reposit.haw-hamburg.de/bitstream/20.500.12738/5854/2/WS.SA.BA.ab12.58-1.pdf – PDF
- https://www.nordfriesland.de/media/custom/2271_369_1.PDF?1366090058 – multihefter ga 50 2004-2
- https://www.algeacare.com/de-de/therapie-mit-medizinischem-cannabis-in-freiburg/ – Therapie mit medizinischem Cannabis in Freiburg – Gründung Cannabis Therapiecenter
- https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/medizin/cannabis/cannabis-faq-1124854 – Achtzehn Fragen und Antworten zu Cannabis | BARMER
- https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2022/2022_11_10_B_01_KR_19_22_R.html – Bundessozialgericht – Verhandlungstermine – Krankenversicherung – Arzneimittelversorgung
- https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VGH Baden-Wrttemberg&Datum=2021-06-02&Aktenzeichen=1 S 1692/21 – VGH Baden-Württemberg, 02.06.2021 – 1 S 1692/21
- https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP14/Drucksachen/0000/14_0985_D.pdf – untitled
- https://lss-bw.de/handreichung-fuer-die-einrichtungen-der-ambulanten-suchthilfe-zur-umsetzung-des-cannabisgesetzes-cang/ – Handreichung für die Einrichtungen der ambulanten Suchthilfe zur Umsetzung des Cannabisgesetzes (CanG) – Landesstelle für Suchtfragen in Baden-Württemberg
- https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/BJNR06D0B0024.html – Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis
- https://www.bfarm.de/DE/Das-BfArM/Aufgaben/Forschung/Pharmakogenomik/_node.html – BfArM – Pharmakogenomik
- https://www.aerztezeitung.de/Politik/Zeitrahmen-fuer-Krankenhausreform-wird-weiter-gespannt-443615.html – Zeitrahmen für Klinkreform wird weiter gespannt
- https://www.kvbawue.de/api-file-fetcher?fid=2757 – PDF
- https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/152940/Welche-Fachgruppen-Cannabisprodukte-ohne-Kassengenehmigung-verordnen-duerfen – Welche Fachgruppen Cannabisprodukte ohne Kassengenehmigung verordnen dürfen
- https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Cannabis-Gesetz_ Baden-Wuerttemberg dringt auf Einberufung des Vermittlungsausschusses und stellt Aenderungsantraege/?LISTPAGE=6161506 – Cannabis-Gesetz: Baden-Württemberg dringt auf Einberufung des Vermittlungsausschusses und stellt Änderungsanträge
- https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/cannabis-legal-ab-ostermontag-was-ist-erlaubt-100.html – Cannabis: Was ist in Baden-Württemberg seit Ostermontag erlaubt und was nicht?
- https://www.kbv.de/html/1150_68597.php – KBV – Cannabisverordnungen nicht mehr auf BtM-Rezept
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/cannabisgesetz.html – Cannabisgesetz (CanG) | BMG
- https://www.bw24.de/baden-wuerttemberg/stadtgebiet-stadt-baden-wuerttemberg-verbot-cannabis-konsum-gesetz-neuordnung-zr-93121037.html – Trotz Legalisierung: Stadt in Baden-Württemberg verbietet Kiffen im gesamten Stadtgebiet
- https://www.limmer-reutemann.de/cannabis-auf-rezept-wann-bezahlt-die-krankenkasse – Cannabis auf Rezept – Wann zahlt die Krankenkasse?
- https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/cannabis-strassenverkehr-bundestag-100.html – Bundestag beschließt neue Cannabis-Regeln im Verkehr
- https://www.hausarzt.digital/praxis/abrechnung/cannabis-verordnung-und-erstattung-114479.html – Cannabis – Tipps für Verordnung und Erstattung
- https://www.akdae.de/fileadmin/user_upload/akdae/Arzneimitteltherapie/AVP/Ausgaben/ab2015/2018-1.pdf – AVP
- https://dserver.bundestag.de/btd/18/130/1813076.pdf – Drucksache 18/13076
- https://www.aktiva-steuer.de/fileadmin/user_upload/steuerberatung/downloads/quid-quartalsinformationsdienst-heilberufe-1-2018-aktiva-steuerberatungsgesellschaft-karlsruhe.pdf – PDF
- https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-legalisierung-128.html – Wie Kiffen jetzt legal wird
- https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/cannabisgesetz – Cannabisgesetz – Alles, was du zum CanG wissen musst
- https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/cannabiskonsum-kiffen-autofahren-recht-regelungen-v6/ – Cannabis im Straßenverkehr: Das sind die Grenzwerte und die fetten Bußgelder
- https://openjur.de/u/2479170.html – VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2023 – 13 S 517/23
- https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP13/Drucksachen/3000/13_3340_D.pdf – untitled
- https://openjur.de/u/2463472.html – VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.01.2023 – 13 S 330/22
- https://bnn.de/nachrichten/deutschland-und-welt/cannabis-anbauvereine-koennen-starten-aber-wie – Cannabis-Anbauvereine können starten – aber wie?
- https://wetzel.berlin/antrag-auf-anbaugenehmigung-fuer-cannabis-uebersicht-welche-behoerde-ist-zustaendig/ – Update: Antrag auf Anbaugenehmigung für Cannabis / Übersicht: welche Behörde ist zuständig – wetzel.berlin
- https://hanfverband.de/mailkampagne-vermittlungsausschuss-verhindern – Mailkampagne: Vermittlungsausschuss verhindern! – Deutscher Hanfverband (DHV)
- https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/04/16/muessen-apotheken-bei-cannabis-die-genehmigung-der-kasse-pruefen – Müssen Apotheken bei Cannabis die Genehmigung der Kasse prüfen?
- https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2017/daz-42-2017/rund-um-die-cannabis-verordnung – Rund um die Cannabis-Verordnung
- https://www.aerztezeitung.de/Medizin/Fazit-nach-einem-Jahr-Cannabinoide-ja-Blueten-nein-225713.html – Fazit nach einem Jahr – Cannabinoide ja, Blüten nein
- https://www.zeit.de/news/2024-04/19/bei-cannabis-bussgeldern-zeichnet-sich-ein-flickenteppich-ab – Legalisierung: Bei Cannabis-Bußgeldern zeichnet sich ein Flickenteppich ab