Zweitmeinung
Zusätzliche ärztliche Beurteilung einer Diagnose.
Ausführliche Erklärung
Eine Zweitmeinung ist die Beurteilung eines medizinischen Sachverhalts durch einen weiteren Arzt. Sie kann bei wichtigen Therapieentscheidungen, insbesondere vor Operationen, sinnvoll sein. Seit 2019 haben GKV-Versicherte bei bestimmten planbaren Eingriffen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Zweitmeinung.
Quellen & Referenzen
- § 27b SGB V
Verwandte Begriffe
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