Seit dem 1. April 2024 können Ärzte in Deutschland medizinisches Cannabis auf einem “normalen” Rezept verordnen. Diese Änderung des Cannabisgesetzes markiert eine bedeutende Abkehr von der bisherigen Praxis, die ein Betäubungsmittelrezept erforderte, und signalisiert eine Teil-Legalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken. Patienten, die an schwerwiegenden Erkrankungen leiden, haben nun einen gesetzlich verankerten Anspruch auf die ärztliche Verschreibung von Cannabis.
Cannabis wird in Deutschland bereits seit März 2017 unter bestimmten Bedingungen medizinisch genutzt. Dabei können sowohl Haus- als auch Fachärzte getrocknete Cannabisblüten, -extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verordnen. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für diese Therapie, sofern sich der Patient die Genehmigung bei der Kasse eingeholt hat. Die Frist zur Bearbeitung dieser Anträge beträgt meist zwei Wochen, kann sich jedoch in bestimmten Situationen auf drei Tage verkürzen.
Schlüsselaspekte
- Seit April 2024 kann medizinisches Cannabis in Deutschland auf Privatrezept verordnet werden.
- Die Änderung im Cannabisgesetz hebt die Notwendigkeit eines Betäubungsmittelrezeptes auf.
- Ärzte können getrocknete Cannabisblüten, -extrakte und bestimmte Medikamente wie Dronabinol und Nabilon verschreiben.
- Die gesetzlichen Vorgaben für die Cannabisverordnung umfassen auch die Genehmigung durch die Krankenkasse vor der Erstverordnung.
- Die Krankenkassen haben eine Frist von zwei Wochen zur Bearbeitung der Anträge, in speziellen Situationen nur drei Tage.
Cannabis als medizinisches Heilmittel
Cannabis wird seit über 2.000 Jahren für medizinische Zwecke verwendet und spielt auch heute noch eine bedeutende Rolle in der modernen Medizin. Besonders relevant ist hierbei die medizinische Hanfverordnung, die Patienten den Zugang zu Cannabisarzneimitteln ermöglicht.
In Deutschland können Ärzte seit März 2017 medizinisches Cannabis Rezept zu therapeutischen Zwecken verschreiben. Der Einsatz von Cannabis in der Therapie mit Cannabis kann bei verschiedenen Erkrankungen, wie chronischen Schmerzen, Spastizität bei Multipler Sklerose und Epilepsie, wirksam sein. Zugelassene Cannabisarzneimittel wie Sativex® zur Behandlung von Multipler Sklerose reflektieren die medizinische Relevanz von Cannabiswirkstoffen.
Besonderen Anklang finden diese Verordnungen in Städten wie Nürnberg, Köln und Stuttgart, wo Apotheken am häufigsten positiv auf Anfragen reagierten. Bonn lag hier am unteren Ende, mit weniger positiven Rückmeldungen. Nichtsdestotrotz zeigt die stark gestiegene Zahl an Telecan-Registrierungen in der letzten Woche (+300%) das zunehmende Interesse an telemedizinischen Angeboten für medizinisches Cannabis Rezept.
Stadt | Positive Rückmeldungen |
---|---|
Nürnberg | 11 von 20 |
Köln | 10 |
Stuttgart | 10 |
Bonn | 3 |
Die Nachfrage nach medizinischem Cannabis spiegelt sich auch in den Zahlen der Versandapotheken wider. Diese verzeichneten einen enormen Umsatzzuwachs, waren aber teils überfordert mit der hohen Nachfrage. Plattformen wie DrAnsay und Canngo profitieren von der Zunahme an medizinischer Hanfverordnung und der damit verbundenen Anfrage.
Interessant ist zudem, dass sich Studien positiv über die Wirkung von Cannabis bei Arteriosklerose und der Reduktion epileptischer Anfälle bei Kindern mit dem Lennox-Gastaut-Syndrom oder Dravet-Syndrom äußern. Die Validierung dieser Resultate bleibt jedoch Gegenstand laufender klinischer Studien.
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Cannabisverordnung
Die Gesetzliche Vorgaben Cannabisverordnung sind entscheidend für die Regelung des medizinischen Einsatzes von Cannabis. Seit dem 1. April 2024 fällt medizinisches Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz, sondern wird durch das Medizinal-Cannabisgesetz geregelt.
- Genehmigung durch Krankenkassen ist erforderlich für Erstverordnungen von Cannabis oder grundlegenden Therapiewechsel.
- Die Erstgenehmigung kann nur in begründeten Ausnahmefällen von Krankenkassen verweigert werden.
- Cannabis-Verordnungen in der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) benötigen grundsätzlich keine Genehmigung.
- Prüffrist der Krankenkassen für Cannabis-Verordnungen in der Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) oder bei Beginn der Cannabistherapie während stationärer Behandlung beträgt drei Tage.
Auf Basis des § 31 Absatz 6 SGB V und des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften erfolgte der Regelungsauftrag des G-BA zu Cannabisarzneimitteln.
Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen dürfen medizinisches Cannabis verschreiben, es besteht kein Facharztvorbehalt. Hierdurch wird eine breitere Verfügbarkeit ermöglicht, die sowohl Haus- als auch Fachärzte einbezieht.
Die folgende Tabelle fasst die gesetzlichen Vorgaben und Zeitrahmen zusammen:
Vorgabe | Details |
---|---|
Erstverordnung | Genehmigung durch Krankenkassen erforderlich |
Ausnahmefälle | Nur in begründeten Fällen können Kassen ablehnen |
SAPV | Keine Genehmigung erforderlich |
Prüffrist bei AAPV und stationärer Behandlung | Drei Tage |
Fachärzte | Jeder Arzt darf verschreiben |
Interessant zu erwähnen ist, dass die Begleiterhebung zum Einsatz von Cannabis von 2017 bis 2022 durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte durchgeführt wurde. Die Ergebnisse erhielt der G-BA im Sommer 2022 und wurden als wichtige Grundlage für die neuen gesetzlichen Regelungen herangezogen.
„Eine bürokratiearme Lösung“, wie von Hecken bezeichnet, soll sicherstellen, dass Patienten einfacher Zugang zu notwendigen Therapien bekommen.
Wer darf medizinisches Cannabis verordnen?
In Deutschland beobachten wir eine zunehmende Verschreibung von medizinischem Cannabis seit der Gesetzesanpassung 2017. Nicht nur Fachärzte, sondern auch der Hausarzt haben die Befugnis, Cannabisarzneimittel zu verschreiben. Die ärztliche Verschreibung von Hanfprodukten basiert hierbei auf strengen medizinischen Indikationen.
Der Zeitraum zwischen März 2017 und März 2022 zeigte, dass das Cannabismedikament Dronabinol (THC) in über drei Viertel der Fälle eingesetzt wurde. Dies unterstreicht die Bedeutung von THC als primären Wirkstoff der Cannabispflanze, während CBD für seine entzündungshemmenden Eigenschaften bekannt ist.
Haus- und Fachärzte
Seit der Gesetzesänderung 2017 ist es jeder ärztlichen Person, außer Zahn- und Tierärzten, möglich, medizinisches Cannabis zu verschreiben. Ärzt:innen mussten vor 2017 eine Ausnahmeerlaubnis vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einholen, um Cannabis zu verschreiben. Diese Einschränkungen wurden gelockert, um Patient:innen einen einfacheren Zugang zu ermöglichen. Die ärztliche Verschreibung von Hanfprodukten erfolgt jedoch nur nach einer gründlichen Abwägung der medizinischen Notwendigkeit.
- Chronische Schmerzen
- Tumorerkrankungen
- Spastik
- Anorexie/Wasting
- Multiple Sklerose
- Übelkeit und Erbrechen
Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass neben dem Hausarzt auch diverse Fachärzte, wie Neurologen oder Onkologen, Cannabisarzneimittel verordnen dürfen, wobei die Behandlungen dokumentiert und in vielen Fällen bei den Krankenkassen zur Kostenübernahme eingereicht werden. Sollte eine Übernahme abgelehnt werden, haben Patient:innen die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Besondere Regelungen betreffen Nabilon, ein synthetisches Cannabinoid, das weiterhin auf einem BtM-Rezept verschrieben werden muss. Der Prozess der ärztlichen Verschreibung von Hanfprodukten wird von der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung streng reguliert und erfordert eine sorgfältige medizinische Beurteilung.
Arztgruppe | Verschreibungsberechtigung |
---|---|
Hausarzt | Ja |
Fachärzte | Ja |
Zahnärzte | Nein |
Tierärzte | Nein |
Welche Patienten können eine Cannabisverordnung erhalten?
Aktuell können Patienten in Deutschland eine Medizinische Hanfverordnung erhalten, wenn sie an schwerwiegenden Erkrankungen leiden, für die alternative Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind. Insbesondere bei chronischen Schmerzen, die über 75% der ausgewerteten Behandlungen ausmachen, ist die Verordnungsfähigkeit von medizinischem Cannabis von Bedeutung. Weitere häufige Indikationen sind Tumorerkrankungen (14,5%), Spastik (9,6%) und Multiple Sklerose (5,9%).
Darüber hinaus ist medizinisches Cannabis auch bei der Behandlung von ADHS, Depression, und Anorexie/Wasting (5,1%) genehmigungsfähig durch die Krankenkassen, die üblicherweise innerhalb von 3-5 Wochen die Kostenübernahme bewilligen. Patienten mit Tourette-Syndrom, Darmerkrankungen, Epilepsie und sonstigen psychiatrischen Symptomen können ebenfalls profitieren.
Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung der Indikationsgebiete für die Genehmigung von medizinischem Cannabis:
Indikationsgebiet | Prozentsatz |
---|---|
Chronische Schmerzen | 75% |
Tumorerkrankungen | 14,5% |
Spastik | 9,6% |
Anorexie/Wasting | 5,1% |
Multiple Sklerose | 5,9% |
Es ist wichtig zu beachten, dass die Patienten für den Konsum von medizinischem Cannabis stabil sein müssen, um negative Auswirkungen auf den Allgemeinzustand zu vermeiden. Insbesondere bei der Schmerzbehandlung gelten vergleichbare Anforderungen wie bei der Einnahme von Opioiden.
Antrag und Genehmigung durch die Krankenkasse
Die Genehmigung der Krankenkasse muss vor der Erstverordnung von medizinischem Cannabis eingeholt werden. Je nach Krankenkasse variieren die Ablehnungsraten der Anträge auf Kostenübernahme, was zu einer uneinheitlichen Praxis führt. Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. arbeitet mit der AOK Rheinland/Hamburg an einem Selektivvertrag, um die automatische Kostenübernahme unangemeldet zu erleichtern.
Erstverordnung
Die Erstverordnung Cannabis erfordert die Genehmigung der Krankenkasse. Bei der Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung hat die Krankenkasse drei Tage Zeit, über den Antrag zu entscheiden, während in anderen Fällen eine Frist von zwei Wochen gilt. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen müssen Patienten die Kosten für medizinisches Cannabis selbst tragen, wenn keine Genehmigung erfolgt.
Folgeverordnung
Bei einer Folgeverordnung Cannabis ist keine erneute Genehmigung durch die Krankenkasse notwendig, selbst bei Änderungen der Dosis oder Wechsel der Cannabisformen innerhalb der getrockneten Blüten oder Extrakte. Ärzt:innen, die medizinisches Cannabis verschreiben, müssen eine spezielle Weiterbildung absolvieren. Der Anteil der genehmigten und abgelehnten Anträge variiert stark und hat Einfluss auf die individuellen Genesungschancen der Patient:innen.
„Ein Drittel der Anträge auf Kostenübernahme von Medizinalcannabis wird abgelehnt, obwohl eine ärztliche Verschreibung vorliegt.“
Jahr | Anträge | Annahmequote (%) | Ablehnungsquote (%) |
---|---|---|---|
2017 | 16,000 | 67 | 33 |
2018 | 24,000 | 70 | 30 |
2019 | 28,000 | 65 | 35 |
Fertigpräparate vs. Cannabisblüten
Seit März 2017 ist Cannabis ein verschreibungsfähiges Arzneimittel in Deutschland. Dies führte zu einer verstärkten Diskussion über Fertigarzneimittel Cannabis und Privatverschreibung Cannabiskraut. Ärzte stehen vor der Entscheidung, ob sie Fertigarzneimittel wie Sativex® oder Canemes® verordnen oder auf unverarbeitete Cannabisblüten zurückgreifen sollen.
Die Entscheidung für Medizinprodukte Cannabis hängt von mehreren Faktoren ab. Fertigarzneimittel Cannabis bieten den Vorteil einer standardisierten Dosierung und sind oft leichter zu handhaben. Sativex® beispielsweise, das THC und CBD enthält, wird häufig zur Behandlung von Spastiken bei Multipler Sklerose eingesetzt. Canemes® mit Nabilon wird zur Behandlung von Übelkeit und Erbrechen, die durch Chemotherapie verursacht werden, verschrieben.
Im Gegensatz dazu müssen Cannabisblüten individuell dosiert werden, was eine größere Verantwortung für den Patienten bedeutet. Trotz dieser Herausforderung bevorzugen einige Patienten die Blütenform, da sie möglicherweise eine schnellere Linderung ihrer Symptome bieten. Ärzte müssen jedoch die Verordnung von Cannabisblüten gut begründen und sicherstellen, dass keine geeigneten Fertigarzneimittel Cannabis verfügbar sind.
Medizinprodukte Cannabis, sei es in Form von Fertigarzneimitteln oder Cannabisblüten, müssen strengen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Apotheken in Deutschland beziehen ihre Medizinal-Cannabis von ausgewählten Firmen, die aus Ländern wie den Niederlanden und Kanada importieren. Ende 2020 soll auch aus Deutschland angebautes Cannabis über die Cannabis-Agentur im BfArM verfügbar gemacht werden.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Unterschiede:
Merkmal | Fertigpräparate | Cannabisblüten |
---|---|---|
Dosierung | Standardisiert | Individuell |
Beispiele | Sativex®, Canemes® | Unverarbeitete Blüten |
Verschreibung | Einfacher | Begründung erforderlich |
Verfügbarkeit | Überall in Apotheken | Speziell bezogen |
Insgesamt müssen Ärzte sorgfältig abwägen, welche Form der Behandlung für ihre Patienten am besten geeignet ist. Bei der Entscheidung zwischen Fertigarzneimittel Cannabis und Privatverschreibung Cannabiskraut spielen sowohl die individuellen Bedürfnisse der Patienten als auch die gesetzlichen Vorgaben eine Rolle.
Warum ein Privatrezept?
Ein privates Rezept für Cannabis kann notwendig sein, wenn die Behandlung außerhalb des üblichen Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenkassen liegt. In diesem Fall muss der Patient die Kosten selbst tragen. Ein Privatärztliches Rezept Cannabis deckt die Verwendung von spezifischen Cannabissorten ab, die nicht von den Krankenversicherungen erstattet werden.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) umfassen medizinische Verfahren und Behandlungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Dazu gehört oft die Verordnung von medizinischem Cannabis. Patienten, die solche Leistungen in Anspruch nehmen, müssen die Kosten selbst tragen. Mit einem Privatärztliches Rezept Cannabis können spezifische, auf den Patienten zugeschnittene Therapien ermöglicht werden.
Selbstzahler
Patienten, die Selbstzahler Medizin bevorzugen, entscheiden sich häufig für spezielle Cannabispräparate, die nicht über ein Kassenrezept bezogen werden können. Der Vorteil liegt in der Flexibilität und individuellen Anpassbarkeit der Therapie. Die Kosten können jedoch erheblich sein, insbesondere bei kontinuierlichem Bedarf. Die durchschnittlichen Kosten für Cannabisblüten können beispielsweise bei 600 Euro monatlich liegen, abhängig von Sorte und Dosierung.
Kriterium | Privatrezept | Kassenrezept |
---|---|---|
Kostentragung | Selbstzahler | Krankenkasse |
Verfügbarkeit | Breitere Auswahl | Eingeschränkt |
Flexibilität | Hohe Flexibilität | Begrenzt |
Unterschiede zwischen Kassenrezept und Privatrezept
In Deutschland unterscheidet man zwischen dem Kassenrezept und dem Privatrezept. Beim Thema Kassenrezept vs. Privatrezept gibt es einige wichtige Unterschiede, die in diesem Abschnitt beleuchtet werden. Seit dem 01.01.2024 werden verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Regel als E-Rezept verordnet, außer in Ausnahmefällen wie bei Betäubungsmittel-Verordnungen. Dies hat Auswirkungen auf die Gültigkeit Rezepte und die Kostenübernahme bei Cannabis.
Kostenübernahme
Die Kostenübernahme Cannabis variiert je nach Art des Rezepts. Ein Kassenrezept ist in der Regel rot oder rosa und die Krankenkasse übernimmt die Kosten für das verordnete Medikament. Bei medizinischem Cannabis bedeutet dies, dass eine Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Eine ärztliche Verschreibung von medizinischem Cannabis führt jedoch nicht automatisch zur Kostenübernahme. Es muss nachgewiesen werden, dass eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und keine Standardtherapie verfügbar oder geeignet ist.
Ein Privatrezept hingegen ist meist blau oder weiß und die Kosten für das verordnete Medikament müssen selbst getragen werden. Hierbei übernimmt die Krankenkasse in der Regel keine Kosten, außer es gibt eine spezielle Vereinbarung oder es handelt sich um eine private Zusatzversicherung.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeit Rezepte in Deutschland ist entscheidend für die Einlösung der verordneten Medikamente. Ein Kassen-E-Rezept ist ab dem Austellungstag 28 Tage lang gültig, während ein Papierrezept nur in Ausnahmefällen ausgestellt wird.
Ein Privatrezept ist in der Regel drei Monate gültig, es sei denn, der Arzt gibt eine andere Gültigkeitsdauer an. Besonders Betäubungsmittel-Rezepte (BtM-Rezepte) haben eine spezifische Gültigkeitsdauer von sieben Tagen. Dies gilt auch für besondere Arzneimittel wie Thalidomid, die ein spezielles, nummeriertes Rezept erfordern.
Die Gültigkeit Rezepte spielt eine wichtige Rolle bei der rechtzeitigen Beschaffung von medizinischem Cannabis, insbesondere da die Behandlung häufig engmaschig überwacht werden muss und die Verschreibung strikt reguliert ist.
Cannabis Verordnung auf Privatrezept
Die Verordnung von Cannabis auf *Privatrezept* bietet eine Alternative für Patienten, die nicht unter das GKV-System fallen oder bei denen ein Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt wurde. Privatverschreibung Cannabisprodukte ermöglicht es Ärzten, ihren Patienten Zugang zu Medikation zu verschaffen, wenn andere therapeutische Optionen ausgeschöpft sind. Ein Privatrezept für Cannabis ist oft mit einer umfangreichen medizinischen Begründung verbunden, warum herkömmliche Behandlungsmethoden nicht ausreichen.
Zudem tragen Patienten die Kosten für das Cannabisprodukt sowie gegebenenfalls für die ärztliche Konsultation selbst. Dies macht ein privatärztliches Rezept zu einer individuelleren Option, aber auch einer potenziell kostspieligen. Privatrezept Cannabis wird zunehmend beliebt, da rund 70,6% der medizinischen Cannabisverschreibungen als Privatrezepte erfolgen.
Der durchschnittliche Cannabiskonsument, der ein *Privatrezept* erhält, ist etwa 39 Jahre alt. Interessanterweise sind 83,2% der Männer unter den Patienten, und 30,6% der unter 30-Jährigen erhalten medizinisches Cannabis auf einem privatärztlichen Rezept. Diese demografischen Daten spiegeln wider, dass jüngere Männer möglicherweise offener für die Behandlung mit Cannabis sind oder häufiger an Diagnosen leiden, die eine solche Behandlung notwendig machen.
Ein wesentlicher Vorteil der Privatverschreibung Cannabisprodukte ist, dass die Abwicklung durch normale Apotheken erfolgt, sowohl vor Ort als auch online. Die Flexibilität und der Zugang zu *online angebotenen Dienstleistungen* vereinfachen den Prozess für Patienten erheblich. Allerdings besteht die Sorge, dass einige Online-Plattformen den Missbrauch solcher Rezepte erleichtern, indem sie Konsultationen und Verschreibungen ohne physische Arztbesuche anbieten.
Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, berichtet, dass rund 60% aller Anträge zur Verordnung von Cannabisblüten und -extrakt zu medizinischen Zwecken derzeit abgelehnt werden.
Diese Tatsachen führen dazu, dass die Privatverschreibung eine willkommene Alternative für viele Patienten darstellt, auch wenn sie mit höheren Kosten verbunden ist. Aufgrund eines fortdauernden Nachfragewachstums sowie Lieferungsengpässen wird prognostiziert, dass die Produktionskapazitäten in Deutschland frühestens ab 2019 ausreichen werden, um den vollständigen Bedarf zu decken. Auch rechtliche Rahmenbedingungen wie die maximal erlaubte Menge von 100.000 Milligramm Cannabis innerhalb von 30 Tagen spielen eine wichtige Rolle in der Verordnungspraxis.
Medizinische Begründungen für die Verordnung
Die medizinisch begründete Cannabisverordnung erfordert sorgfältige Abwägung durch den verschreibenden Arzt. Eine ärztliche Verschreibung Cannabis erfolgt typischerweise für Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen, die auf herkömmliche Therapien nicht ausreichend ansprechen. Zu diesen Indikationen zählen chronische Schmerzen, MS-bedingte Spastik oder durch Chemotherapie verursachte Übelkeit und Erbrechen.
Ein wesentlicher Aspekt der medizinischen Indikation Cannabis liegt in den therapeutischen Zielen, die mit anderen Medikamenten nicht erreicht werden können. Ärzte müssen nachweisen, dass der Nutzen einer Cannabistherapie die Risiken überwiegt, insbesondere wenn alternative Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Seit dem 1. März können Ärztinnen und Ärzte jeder Fachrichtung in Deutschland Cannabisblüten und -extrakte mittels Betäubungsmittel-(BtM-)Rezept verschreiben. Besonders wirksam ist der Cannabisextrakt Nabiximols, der für die Therapie der mittelschweren bis schweren Spastik bei MS zugelassen ist. Diese neuen Regelungen führen dazu, dass Patienten in den kommenden Jahren von einem staatlich überwachten Cannabisanbau in Deutschland profitieren können, der heute noch vollständig über Importe abgedeckt wird.
Die Verschreibungshöchstmenge für Cannabisblüten beträgt 100.000 mg (100 g) in einem Zeitraum von 30 Tagen. Patienten, die von der Inhalation profitieren, können Cannabis inhalieren oder oral einnehmen. Dabei können Nebenwirkungen auftreten, die vor allem Psyche, Psychomotorik, Herz und Kreislauf betreffen. Bei regelmäßiger Einnahme tritt jedoch eine gewisse Gewöhnung ein.
Indikation | Zulassung | Therapieart |
---|---|---|
MS-bedingte Spastik | Nabiximols | Orale Einnahme |
Chronische Schmerzen | Keine spezifische Zulassung | Blüten oder Extrakte |
Chemotherapie-bedingte Emesis | THC- und CBD-Präparate | Orale Einnahme oder Inhalation |
Obwohl medizinisches Cannabis bei vielen Indikationen helfen kann, bleiben bestimmte Kontraindikationen bestehen, wie etwa schwere Persönlichkeitsstörungen, Psychosen und schwere Herz-Kreislauferkrankungen. Diese Einschränkungen sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Therapie für jeden Patienten sicher und effektiv ist.
Prozess der Cannabisverordnung
Der Verordnungsprozess für medizinisches Cannabis, auch bekannt als Verordnungsprozess Cannabis, hat sich durch das neue Gesetz erheblich vereinfacht. Ärtze und Ärztinnen jeder Fachrichtung dürfen seit dem 1. März 2017 Cannabisblüten und -extrakte verordnen, jedoch sind Zahn- und Tierärzt:innen davon ausgenommen. Dieser Prozess kann entweder durch ein Privatrezept erfolgen, bei dem die Patient:innen die Kosten selbst tragen, oder durch einen Antrag bei der Krankenkasse, die die Kosten nach Genehmigung übernimmt.
Eine ärztliche Verschreibung Cannabis erfolgt in der Regel über ein BtM-Rezept, das bestimmte Angaben wie den Namen, die Adresse des Patienten, das Ausstellungsdatum, die Arzneimittelbezeichnung, die Menge des verschriebenen Arzneimittels sowie den Gehalt an THC und CBD in Gramm oder Milliliter enthalten muss. Ein Arzt darf innerhalb von 30 Tagen maximal 100g Cannabisblüten verschreiben; diese Mengen sind gesetzlich geregelt.
Grundsätzlich wird bei der ärztlichen Verschreibung Cannabis zwischen verschiedenen Präparaten unterschieden:
- Cannabisblüten: 100 g Cannabisblüten / 30 Tage, unabhängig vom Wirkstoffgehalt
- Cannabisextrakte: 1000 mg / 30 Tage, bezogen auf den THC-Gehalt
- Rezepturarzneimittel mit THC: 500 mg / 30 Tage, bezogen auf den THC-Gehalt
- Fertigarzneimittel: 1000 mg / 30 Tage
Innerhalb des Verordnungsprozess Cannabis müssen die Krankenkassen den Antrag auf Kostenübernahme innerhalb von 3-5 Wochen beantworten. Die häufigsten Genehmigungen für medizinisches Cannabis betreffen Indikationen wie Schmerz, ADHS, Spastik, Depression, Inappetenz/Kachexie, Tourette-Syndrom, Darmerkrankungen und Epilepsie.
Es ist wichtig, dass die ärztliche Verschreibung Cannabis sorgfältig dokumentiert wird, um möglichen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Der Zugang zu medizinischem Cannabis hat sich durch diese Änderungen im Verordnungsprozess und durch die Anpassung an den allgemeinen Prozess für Arzneimittel deutlich verbessert.
Präparat-Typ | Maximale Menge (30 Tage) |
---|---|
Cannabisblüten | 100 g |
Cannabisextrakte | 1000 mg |
Rezepturarzneimittel mit THC | 500 mg |
Fertigarzneimittel | 1000 mg |
Damit wird klar, dass der Verordnungsprozess Cannabis durch diese systematische Herangehensweise einfacher gestaltet wurde, wodurch Patient:innen in Deutschland nun einen besseren Zugang zu Cannabis auf Rezept haben.
Verschiedene Formen von Cannabisarzneimitteln
Seit dem 1. März 2017 können Ärzte in Deutschland Cannabisarzneimittel auf Privatrezept verordnen, um Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen zu behandeln. Die in Deutschland zugelassenen Cannabisarzneimittel umfassen unter anderem Nabiximols und Nabilon.
Cannabisblüten
Cannabisblüten zur medizinischen Anwendung müssen in der Apotheke gemahlen und gesiebt werden, um eine genaue Dosierung zu gewährleisten. Die Selbstwägung durch den Patienten wird nicht empfohlen. Die Höchstmenge Cannabisblüten, die ein Arzt einem Patienten innerhalb von 30 Tagen verordnen darf, beträgt 100.000 mg (100 g). Cannabisblüten spielen eine wichtige Rolle in der Therapie von chronischen Schmerzen und Spastiken bei Multipler Sklerose.
Cannabisöl und andere Extrakte
Cannabisöl und andere Cannabis-Extrakte sind ebenfalls wichtige Formen von Cannabisarzneimitteln. Diese Extrakte bieten eine Alternative zu Cannabisblüten und werden häufig in Kapselform oder als Spray verabreicht. Patienten, die Cannabisöl verwenden, profitieren von einer leichteren Dosierung und einer längeren Haltbarkeit im Vergleich zu Cannabisblüten. Sativex®, ein zugelassenes Fertigarzneimittel, ist ein bekanntes Beispiel für einen Cannabis-Extrakt, der in der Behandlung von spastischen Symptomen zum Einsatz kommt.
Cannabissorten und ihre Wirkstoffkonzentration
Die Verschiedenheit der Cannabissorten und ihre unterschiedlichen Wirkstoffkonzentration Cannabis sind entscheidend für die präzise Dosierung. In Deutschland stehen über 150 verschiedene medizinische Cannabissorten zur Verfügung, die entweder aus lokalem Anbau oder internationalem Import stammen.
Eine der Hauptkategorien medizinisches Cannabiskraut sind die Chemovaren. Es gibt drei Haupttypen:
- Typ I: Überwiegend THC
- Typ II: Ausgewogenes Verhältnis von THC zu CBD
- Typ III: Überwiegend CBD
Die genaue Bestimmung der Wirkstoffkonzentration Cannabis, insbesondere von THC und CBD, erfolgt durch aufwendige Laboranalysen. Diese Analysen stellen sicher, dass Patienten hochwertige und wirkungsvolle medizinisches Cannabiskraut erhalten.
Medizinisches Cannabis wird zur Behandlung einer Vielzahl von Erkrankungen eingesetzt, unter anderem:
- Chronische Schmerzen (57%)
- ADHS (15%)
- Spastik (10%)
- Depressionen (7%)
- Inappetenz und Kachexie (5%)
- Tourette-Syndrom (4%)
- Verdauungsstörungen (3%)
- Epilepsie (2%)
- Andere psychiatrische Erkrankungen (2%)
Seit April 2024 kann medizinisches Cannabis in Deutschland ohne Betäubungsmittelrezept (BTM-Rezept) auf normalen Privat- oder GKV-Rezepten verschrieben werden. Apotheken können medizinisches Cannabiskraut sowohl in Blütenform als auch als Extrakte anbieten, wobei letztere mit unterschiedlichen THC- und CBD-Gehalten ausgestattet werden können.
Die verschiedenen Formen der Cannabisarzneimittel sowie deren Wirkstoffkonzentration Cannabis müssen stets im Labor überprüft werden, um die Versorgung der Patienten mit konstant hochwertigen Produkten zu gewährleisten.
Medizinische Nutzung | Anteil |
---|---|
Schmerzlinderung | 57% |
ADHS | 15% |
Spastik | 10% |
Depression | 7% |
Inappetenz und Kachexie | 5% |
Tourette-Syndrom | 4% |
Verdauungsstörungen | 3% |
Epilepsie | 2% |
Andere psychiatrische Erkrankungen | 2% |
Die Anwendung von Inhalatoren, die für die inhalative Nutzung von medizinischem Cannabiskraut optimiert sind, wird ebenfalls ausführlich erläutert. Dies umfasst die richtige Handhabung, Technik und Unterschiede zwischen den Modellen, um eine effektive Therapie zu gewährleisten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Vielfalt der Cannabissorten und die präzise Wirkstoffkonzentration Cannabis eine gezielte und individuelle Behandlung von Patienten ermöglichen.
Wann ist die Nutzung von Cannabis erlaubt?
In Deutschland ist die Erlaubte Nutzung von Cannabis streng geregelt und beschränkt sich auf die medizinische Verwendung von Cannabis. Seit März 2017 dürfen Ärzte chronische Schmerzpatienten, darunter auch schwerkranke Menschen, unter strengen Voraussetzungen mit medizinischem Cannabis behandeln. Diese gesetzliche Regelungen gewähren Patienten, bei denen andere Therapieformen versagen oder nicht vertragen werden, Zugang zu medizinischem Cannabis.
Dabei ist zu betonen, dass medizinische Cannabisprodukte in verschiedenen Formen verfügbar sind. Dazu zählen Sprays, Kapseln oder ölige Tropfen, die auf Rezept verabreicht werden. Vor Beginn der Behandlung müssen Patienten unumgänglich einen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen.
Die gesetzliche Regelungen Cannabis beinhalten, dass eine Cannabistherapie vorwiegend im Rahmen einer Schmerzbehandlung verwendet wird; andere Einsatzgebiete, wie zum Beispiel für Depressionen und Angststörungen, sind bislang nicht zugelassen. Zudem sollen Kinder und Jugendliche aufgrund der Auswirkungen auf das sich entwickelnde Gehirn kein medizinisches Cannabis erhalten.
Ab April 2024 wird ein neues Cannabisgesetz in Kraft treten, das den Gebrauch und die Klassifizierung von medizinischem Cannabis verändern wird. Unter dem neuen Gesetz wird Cannabis seine Klassifikation als Betäubungsmittel verlieren, und medizinisches Cannabis muss nicht mehr in einem Betäubungsmittelschrank gelagert werden. Dies ebnet den Weg für weitere Veränderungen im Umgang mit medizinischem Cannabis in Deutschland.
Die Rolle der Telemedizin bei der Cannabisverordnung
Die Telemedizin spielt eine zunehmend bedeutsame Rolle in der modernen medizinischen Versorgung, insbesondere bei der Verschreibung von Cannabis. Seit 2017 können Ärzt:innen in Deutschland medizinisches Cannabis auf Rezept verschreiben, was durch die Nutzung von Telemedizinplattformen weiter vereinfacht wird. Systeme wie *Telaleaf* arbeiten daran, eine cannabisbasierte Telemedizin in Deutschland auszubauen, um Patienten einen besseren Zugang zu ermöglichen.
Perspektiven
Die Einführung der *Cannabisverordnung Telemedizin* hat es Patienten erleichtert, ärztliche Beratungen und Rezepte digital zu erhalten. Beispielsweise ist die Zahl der Registrierungen bei der Telemedizinplattform *Telecan* um über 300% gegenüber der Vorwoche gestiegen. Diese Zahlen verdeutlichen das wachsende Vertrauen der Patienten in die *cannabisbasierte Telemedizin*. Zudem haben Versand-Apotheken, die auf Cannabis spezialisiert sind, einen enormen Umsatzzuwachs erlebt.
Expertenmeinungen
Experten wie Prof. Dr. Kirsten Müller-Vahl und Dr. Franjo Grothenhermen loben die Möglichkeiten, die *Telemedizin Deutschland* bietet. Sie betonen, dass die Telemedizin es ermöglicht, Konsultationen effizienter und zugänglicher zu gestalten, was besonders wichtig für chronisch kranke Patienten ist, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind.
Laut einer Umfrage verzeichneten Städte wie Nürnberg, Köln und Stuttgart die meisten positiven Rückmeldungen zur Verfügbarkeit von medizinischem Cannabis auf Privatrezept. Bonn hingegen wies nur geringe positive Rückmeldungen auf. Diese Erkenntnisse zeigen, dass die Nachfrage regional variabel ist, aber insgesamt im Wachstum begriffen ist.
Ein wichtiger Ausblick ist der kostenmäßige Aspekt: Bei Plattformen wie DrAnsay belaufen sich die Kosten für ein kurzes Online-Gespräch auf circa 49 Euro und für ein längeres Gespräch auf etwa 99 Euro, inklusive Rezept. Dies zeigt, dass die *Telemedizin Deutschland* auch eine kosteneffektive Lösung für viele Patienten darstellt.
Fazit
Die Teilliberalisierung von Cannabis als medizinisches Heilmittel in Deutschland hat seit dem 10. März 2017 Ärzten ermöglicht, es ohne Sondergenehmigung des BfArM auf BtM-Rezept zu verschreiben. Trotz der Möglichkeit einer Cannabis Verordnung auf Privatrezept, bleibt das Thema aufgrund der hohen Kosten für viele Patienten eine finanzielle Herausforderung. Ein Gramm Cannabisblüten kann zwischen 8 und 20 Euro kosten, was die finanzielle Belastung merklich erhöht.
Beachtenswert ist, dass der Anteil der Privatrezepte in Apotheken seit der Teilliberalisierung stieg. Allerdings lehnen über 30% der gesetzlichen Krankenkassen die Kostenübernahme für medizinisches Cannabis ab, was Patienten veranlasst, auf Privatrezepte auszuweichen. Dies macht die Abschlussgedanken Cannabis auf Privatrezept umso wichtiger, da betroffene Patienten oft selbst zahlen müssen. Laut der technischen Krankenkasse können die durchschnittlichen Kosten für 1 Gramm Cannabisblüten rund 20 Euro betragen, was eine dauerhafte Belastung darstellt.
Ein weiterer Aspekt ist die Telemedizin, welche eine zunehmend wichtige Rolle bei der Cannabisverordnung spielt. Sie trägt dazu bei, Diagnostik und Konsultationen zu erleichtern und könnte langfristig auch die Zugänglichkeit zu medizinischem Cannabis verbessern. Niedergelassene Ärzte in Deutschland sind gespalten in Bezug auf die Verordnung von medizinischem Cannabis; dennoch zeigt sich durch die Teillegalisierung eine erhöhte Nachfrage der Patienten nach dieser Therapieform. Diese Änderungen im medizinischen und rechtlichen Rahmen tragen erheblich zur Entstigmatisierung von Cannabis als Medikament bei.
In Zusammenfassung Cannabisverordnung, die Entwicklungen der vergangenen Jahre haben den Zugang zu medizinischem Cannabis deutlich vereinfacht, wenn auch nicht ohne Hürden. Zukünftige Fortschritte, insbesondere im Bereich der Telemedizin, könnten jedoch die Verfügbarkeit und Kosteneffizienz weiter verbessern und so eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung sicherstellen.
FAQ
Seit wann kann in Deutschland medizinisches Cannabis auf einem “normalen” Rezept verordnet werden?
Welche Ärzte dürfen medizinisches Cannabis verschreiben?
Wer übernimmt die Kosten für das medizinische Cannabis?
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Patient medizinisches Cannabis erhalten kann?
Welche Formen von Cannabisarzneimitteln sind verfügbar?
Was ist der Unterschied zwischen einem Kassenrezept und einem Privatrezept?
Welche Patienten können eine Cannabisverordnung erhalten?
Wie läuft der Genehmigungsprozess für medizinisches Cannabis ab?
Was muss bei der Verordnung von Cannabisblüten beachtet werden?
Warum benötigt man ein Privatrezept für medizinisches Cannabis?
Welche medizinischen Begründungen rechtfertigen die Verordnung von medizinischem Cannabis?
Welche Cannabissorten gibt es und wie unterscheiden sie sich?
Welche Bedeutung hat die Telemedizin bei der Cannabisverordnung?
Quellenverweise
- https://www.kbv.de/html/cannabis-verordnen.php – KBV – Cannabis verordnen
- https://www.kbv.de/html/1150_68597.php – KBV – Cannabisverordnungen nicht mehr auf BtM-Rezept
- https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/04/22/ansturm-der-cannabis-privatrezepte – Ansturm der Cannabis-Privatrezepte
- https://www.ethypharm.de/unsere-therapiebereiche/cannabis/ – Medizinisches Cannabis: Alles über Cannabis auf Rezept | Ethypharm
- https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1098/ – G-BA regelt Verordnung von medizinischem Cannabis bei schweren Erkrankungen: Keine zusätzlichen Anforderungen, die über die gesetzlich zwingenden und für den G-BA verbindlichen Verordnungsvoraussetzungen hinausgehen
- https://www.pharmazeutische-zeitung.de/diese-regeln-gelten-kuenftig-fuer-die-cannabis-verordnung-139108/ – Beschluss des G-BA: Diese Regeln gelten künftig für die Cannabis-Verordnung
- https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/medizin/cannabis/cannabis-auf-rezept-1003866 – Cannabis auf Rezept: Wann ist das möglich? | BARMER
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